Versteckte
Kosten vermeiden!

Bis zum 18.08.2009 hatten sich Sachverständige nach der Honorartabelle für Architekten
und Ingenieure (HOAI) zu richten. Da diese aber ersatzlos gestrichen wurde, können Sachverständige
ihre Vergütung nun vollkommen frei aushandeln. Dies hat zur Folge, dass sie sich entweder an
diversen Honorarrichtlinien und Tabellen orientieren oder einen festen Stundensatz vereinbaren.

Mein Grundsatz ist, für Sie nach Möglichkeit ein konkretes und verbindliches Angebot zu erstellen,
damit Sie die volle Kostenkontrolle behalten. Daher arbeite ich gerne mit Festpreisen, die bereits
sämtliche Leistungen beinhalten. Der Vorteil eines Festpreises ist, dass Sie sich sicher sein können,
dass keine nachträglichen Mehrkosten auf Sie zukommen.

Damit ich Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten kann, befrage ich Sie im Vorfeld zu den wesentlichen
Merkmalen des zu bewertenden Objekts und berate Sie im Hinblick auf den erforderlichen Umfang der
Bewertung und Gutachtenerstellung.
So kann ich den Aufwand für die gewünschte Leistung sehr individuell einschätzen und Ihnen
ein maßgeschneidertes Angebot machen.

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